samedi
§ 129 Abs. 5h SGB V

Assistierte Telemedizin (aTM) in Ihrer Apotheke

Seit dem 1. Juli 2026 können Apotheken die assistierte Telemedizin auf Grundlage von § 129 Abs. 5h SGB V (eingeführt durch das Digital-Gesetz) als eigenständige, abrechenbare Leistung anbieten:

(1) Beratung zu telemedizinischen Leistungen
(2) Unterstützung bei Videosprechstunden (aTM)
(3) Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben
(4) Ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren
Ärztin in der Videosprechstunde auf einem Laptop, daneben ein Apotheker in der Offizin
Schritt 01

Ihr samedi Konto

Hier finden Sie Ihr samedi Konto, mit dem Sie als Apotheke auch Online-Termine und Videosprechstunden anbieten können.

Zum samedi Konto
Schritt 02 · Gemeinsam am Tresen

Für Patientinnen & Patienten

Hier finden Sie die Ersteinschätzung. Bitte klicken Sie hier gemeinsam mit der Patientin bzw. dem Patienten, damit die medizinische Ersteinschätzung starten kann.

Ersteinschätzung starten
Schritt 03

Videosprechstunde buchen

Hier die Videosprechstunde mit einer Ärztin oder einem Arzt suchen und buchen.

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